Business Bike
Das Fahrrad wird als Alltagsfahrzeug ernstgenommen
Fahrräder sind steuerrechtlich als Dienstfahrzeug anerkannt und dem Dienstwagen gleichgestellt. D.h. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen auch ein Fahrrad als Dienstfahrzeug zur Verfügung stellen. Dabei sogar zusätzlich zum Dienstwagen und natürlich mit den gleichen finanziellen Vorteilen.
Das Dienstwagenprivileg für Fahrräder gilt seit 2012. Danach dürfen Sie mit dem Elektrorad zur Arbeit fahren und nach Feierabend das Rad auch privat nutzen. Für die private Nutzung müssen Sie wie beim Dienstwagen 1 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Anders als beim Dienstwagen muss der Anfahrtsweg zur Arbeit aber nicht versteuert werden.
Beträgt der Bruttolistenpreis Ihres Dienstrades z.B. 2.500,- EUR, dann bekommen Sie monatlich 25,- EUR auf Ihr zu versteuerndes Gehalt als geldwerten Vorteil aufgeschlagen. Nun hat jeder Bürger einen individuellen Steuersatz, so dass sich der Vorteil aus einer Dienstfahrzeugnutzung ebenso individuell berechnet. Damit Sie Ihren ganz persönlichen Vorteil ausrechnen können, haben wir hier einen Vorteilsrechner für Sie hinterlegt.
Vorteil jetzt online berechnen lassen
Wählen Sie aus unseren drei Vorteilsrechner und lassen Sie sich direkt und unverbindlich einen Vorteil zum Business Bike-Leasing berechnen.

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